Völlig zu Recht haben Sie den Anspruch, gute Arbeit zu einem vernünftigen Preis zu bekommen. Dem möchten wir gerecht werden. Erforderlich für beide Seiten ist vor allem eines: Transparenz. Sie wollen möglichst früh und möglichst genau wissen, welche Kosten durch eine Vertretung/Beratung auf Sie zukommen. Wir müssen wirtschaftlich arbeiten und daher ebenfalls die Kosten im Blick behalten.
Gesetzliche Grundlage für die Entgelte des Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ab dem 1.Juli 2006 bietet das RVG keine Grundlage mehr für außergerichtliche Beratungsleistungen. Die gesetzlichen Gebührensätze sind aber auch im Übrigen nicht verbindlich. Eine Ausnahme bildet die Vorgabe, dass die gesetzlichen Gebühren in gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden dürfen. Wird nach ihnen abgerechnet, hat die Anwältin/ der Anwalt einen Spielraum in der Bewertung nach Bedeutung für die Mandanten, Aufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit. Die Abrechnung nach RVG wird häufig als nicht transparent empfunden.
Die Abrechnung nach festen Stundensätzen und nach Festhonoraren hat sich als kundenorientierte Alternative etabliert. Das Anwaltshonorar ist besser kalkulierbar, wobei bei Stundensatzvereinbarungen für die bessere Kalkulierbarkeit Stundenkontingente für abgrenzbare Tätigkeiten gebildet werden können.
Eine anwaltliche Erstberatung wird regelmäßig mit Beträgen zwischen 70 und 190 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Verbraucher/innen abgerechnet. Wollen Sie eine erste Abschätzung, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt, erhalten Sie diese bei geringem Aufwand also häufig bereits ab 70 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Der Anwaltsstundensatz der Kanzlei wird in den Spezialgebieten zur Zeit regelmäßig mit 130 bis 200 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, wobei das von der Kanzlei zur Verfügung gestellte Spezialwissen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandanten, die Bedeutung der Angelegenheit für die Mandanten und das Haftungsrisiko eine wesentliche Rolle spielen. Für gemeinnützige Vereine und Verbände wird im Einzelfall eine vertretbare Lösung gefunden. Dies kann z.B. über die Vereinbarung von Tagessätzen geschehen, die deutlich geringer ausfallen als die Addition der tatsächlichen Arbeitsstunden. Es gehört zum Selbstverständnis der Kanzlei, für förderungswürdig gehaltene Projekte von allgemeinem Interesse zu unterstützen, soweit standesrechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar.
Häufig bestehen Befürchtungen hinsichtlich unkalkulierbarer Risiken. Fragen Sie uns nach dem Kostenrisiko. Wir können Ihnen in gerichtlichen Verfahren zwar keine verbindliche Auskunft erteilen (weil niemand eine Gerichtsentscheidung vorhersehen kann), aber wir können das Risiko aus unserer Erfahrung eingrenzen und transparent machen. Außerdem bestehen häufig Möglichkeiten, das Risiko zu minimieren. Dies kann ggf. durch die Einbeziehung von Rechtsschutzversicherungen geschehen oder über Abschichtungen von Teilbereichen mit schlechten Erfolgsaussichten oder über den Zusammenschluss von Gleichgesinnten zu einer Klägergemeinschaft (einige klagen, alle zusammen tragen das Risiko). Fragen Sie uns, wir geben gerne Hinweise!
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