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Umweltrecht

Umwelt- und Naturschutz und der Einsatz für nachhaltige Entwicklung ist unser zentrales Anliegen und Antrieb unseres beruflichen Tuns. Der Nachhaltigkeitsrat definiert nachhaltige Entwicklung so:

"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben."

Vgl. auch www.nachhaltigkeitsrat.de oder www.umweltrat.de.

Wir arbeiten etwa in den Bereichen:

zu denen Sie weitere Informationen auf den Themen-Seiten finden.

Der Großteil des Umweltrechts spielt sich im Verwaltungsrecht (öffentlichen Recht) ab. Die Übergänge sind aber fließend: Gerade im Immissionsschutzrecht gibt es auch zivilrechtliche Schutz-, Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche. Wenn z.B. Anlagen ohne Genehmigungen betrieben oder Immissionen ohne Zulassung freigesetzt werden, kann dies strafrechtlich relevant sein (Umweltstrafrecht).

Wir schreiben Gutachten und geben Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben, Planungs- und Zulassungsfragen, beraten und vertreten - alles im Rahmen dessen, was wir für umweltpolitisch förderungswürdig, mind. aber vertretbar halten.


Rechtsanwalt
Philipp Heinz
Grolmanstr. 39
10623 Berlin
030/2800950

Zweigstelle
Michaelisstr. 6
14542 Werder
(Havel)
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