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- Standort: Home RA HeinzThemenImmissionsschutz Lärm, Geruch, Abgas, Staub, etc.Erschütterungen  

Erschütterungen

Erschütterungsimmissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG), wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Erschütterungen entstehen z.B. durch das Vorbeifahren von Eisenbahnen, Straßenbahnen oder U-Bahnen, durch die Nutzung von Straßen (insbesondere durch den Schwerverkehr) aber auch durch Baustellen. Sie können das Wohlbefinden von Betroffenen direkt beeinträchtigen (Vibrationen, etc.), sie können sog. Sekundärschall erzeugen (z.B. das Klirren von Gläsern im Schrank) und sie können zu massiven Gebäudeschäden führen.

Daher sind insbesondere bei der Planung bzw. dem Neubau von erschütterungsrelevanten Anlagen oder Verkehrsinfrastruktur negative Erschütterungswirkungen zu berücksichtigen und weitgehend zu vermeiden. Die Prognose von Erschütterungsbeeinträchtigungen ist hochkomplex. Die Ausbreitung von Erschütterungen ist von der Art des Bodens, des Untergrundes, von Grundwasserleitern etc. abhängig. Sie kann daher auf kleinstem Raum stark variieren. Für eine Prognose ist die genaue Kenntnis des Untergrundes erforderlich.

Rechtsschutz: Gesetzliche Grenzwerte für Erschütterungen existieren bisher nicht. Die Rechtsprechung nimmt daher privatrechtliche Normen zur Hilfe (als sog. antizipierte Sachverständigengutachten). Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die DIN 4150-2 (Einwirkungen auf Menschen und Gebäude) und die DIN 4150-3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen). Nachbarn (Mieter und Eigentümer) können bei unzumutbaren Beeinträchtigungen ggf. direkt gegen den Emittenten vorgehen, wenn bereits ein Schaden entstanden ist, auch Schadensersatz geltend machen. Von den Umweltbehörden kann ggf. ein Einschreiten verlangt werden. Bei Planungsverfahren haben Nachbarn einen Anspruch darauf, dass die Beeinträchtigungen durch Erschütterungen erkannt und berücksichtigt werden.

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