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- Standort: Home RA HeinzThemenImmissionsschutz Lärm, Geruch, Abgas, Staub, etc.Gerüche  

Gerüche

Im Zusammenhang mit Anlagen treten für die Nachbarn oft unangenehme Gerüche auf. Als Beispiele sind Massentierhaltungsanlagen, chemische Anlagen, Papierwerke, Abfallbunker, Deponien, Kompostwerke oder Kläranlagen zu nennen. Die Gerüche können derart stark sein, dass sie bei den Betroffenen Übelkeit hervorrufen, das Öffnen der Fenster unmöglich machen etc. Nicht zuletzt kann sich eine Geruchsbelastung auch negativ auf den Wert des Wohneigentums auswirken.

Es gibt derzeit noch immer keine zuverlässige technische Messmöglichkeit von Gerüchen, die ihre Intensität und gleichzeitig auch ihre Wirkung auf die Menschen erfassen. Deshalb wird in Geruchsgutachten die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen anhand von Testpersonen beurteilt, die die Intensität der von ihnen wahrgenommenen Gerüche und ihre Art bzw. Wirkung in Fragebögen festhalten (sog. Begehungen).

Die Auswertung der Fragebögen erfolgt regelmäßig anhand der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) des betroffenen Bundeslandes (allerdings gehen die einzelnen Geruchsimmissionsrichtlinien auf einen länderübergreifenden Vorschlag zurück und gleichen sich daher in wesentlichen Punkten).

Werden unzumutbare Belastungen festgestellt, kann ggf. zivilrechtliche gegen den Emittenten vorgegangen werden. Gleichzeitig kann ein Einschreiten der Überwachungsbehörde verlangt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

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