- Suche

 
 


- Standort: Home RA HeinzThemenImmissionsschutz Lärm, Geruch, Abgas, Staub, etc.Trittschall  

Trittschall

Probleme mit Trittschall treten häufig auf. Zum Trittschall lässt sich auch zählen, wenn man von seinem Obermieter nicht nur jeden Schritt hört, sondern auch das Laufen der Waschmaschine etc.. Auch wenn Gespräche, das Radio oder Fernseher des Nachbarn laut wahrgenommen werden können, kann dies einer fehlenden oder fehlerhaften Luft- oder Trittschalldämmung liegen.

Schall überträgt sich eben nicht nur über die Luft, sondern wird - vereinfacht gesagt - von zuvor in Schwingung versetzte Bauteilen (hier Fußboden) abgegeben. Trittschall wird auch als Körperschall bezeichnet.

Rechtsschutz: Sowohl als Mieter wie auch als Eigentümer können Sie sich gegen unzumutbaren Trittschall wehren. Wenn Ihr Nachbar völlig unverhältnismäßig laut ist und sich an keine Ruhezeiten etc. hält, werden Sie direkt gegen ihren Nachbarn vorgehen müssen. Wenn sich Ihr Nachbar aber ganz normal verhält, Sie dennoch derart beeinträchtigt werden, dass Sie beispielsweise nicht schlafen können, so spricht einiges dafür, dass der Schallschutz in Ihrem Wohnhaus mangelhaft ist. In diesem Fall ist Ihr Vermieter der richtige Ansprechpartner.

Welchen Anforderungen der Schallschutz standhalten muss, lässt sich nicht generell sagen. Es gilt aber die Devise, je neuer das Haus ist, desto höhere Ansprüche können an den Schallschutz gestellt werden. Für Häuser, die nach November 1989 gebaut oder wesentlich verändert wurden gibt es mit der DIN 4109 ("Schallschutz im Hochbau") Anhaltspunkte, welche Grenzen einzuhalten sind. Klarheit kann ggf. ein schalltechnisches Gutachten erbringen.

Zurück zur Übersicht Immissionsschutz.


Rechtsanwalt
Philipp Heinz
Grolmanstr. 39
10623 Berlin
030/2800950

Zweigstelle
Michaelisstr. 6
14542 Werder
(Havel)
bei Potsdam
03327/488001

-
-
-

In Bürogemein-
schaft mit
K. Sommer
T. Stähle
T. Deppner